Lieferschwellen (§ 3c UStG) sind dann von Bedeutung, wenn Sie an Kunden anderer EU-Länder liefern, die nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind (Privatpersonen).
Vereinfacht formuliert gilt folgende Regelung: Weiterlesen
Lieferschwellen (§ 3c UStG) sind dann von Bedeutung, wenn Sie an Kunden anderer EU-Länder liefern, die nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind (Privatpersonen).
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Bei Amicron-Faktura 12 wurde das integrierte Druckmodul erneuert.
Hier ein Auszug aus den Verbesserungen:
Die alten Drucklayouts können ohne Konvertierung übernommen werden.
Wenn Sie Ihre Auftragsformulare angepasst haben, sollten Sie diese beim ersten Ausdruck überprüfen, da es evtl. z.B. bei der Positionierung des Firmenlogos oder der Bankverbindung zu Verschiebungen oder abgeschnittenen Rändern kommen kann.
Mit Amicron-Faktura können Sie ab Version 12 (Professional-Version) Paketscheine direkt über den Webservice von DHL, DPD und Hermes drucken und die Sendungsnummern in die Aufträge übernehmen. Zusatzprogramme wie DHL Easylog oder Intraship sind nicht mehr notwendig.
In der Auftragsbearbeitung rufen Sie dazu das Menü Drucken > Versandetikett erstellen auf, wo nach Auswahl bzw. Bestätigung der Versandparameter der via DHL-Webservice erzeugte Versandschein angezeigt wird und ausgedruckt werden kann.
Anstatt den Versand jedesmal manuell per Menüaufruf auszulösen, kann das Versandetikett auch automatisch direkt beim Auftragsdruck erstellt werden.
Wenn Sie diese Automatik nutzen möchten, gehen Sie wie folgt vor:
Beim Import aus dem Shop werden die Versandkosten als zusätzliche Auftragsposition importiert. Dabei wird standardmäßig keine Artikelnummer eingetragen.
Gehen Sie wie folgt vor, um eine Versandkosten-Artikelnummer festzulegen:
Im neuen SEPA-Verfahren muss eine SEPA-Lastschrift mit einem Vorlauf einer bestimmten Anzahl an Tagen vor dem eigentlichen Fälligkeitstermin an die Bank des Kunden übertragen werden. Diese Frist wird als Vorlauffrist bezeichnet, die sich je nach Lastschriftart und Lastschrifttyp unterscheidet.
Amicron-Faktura unterstützt ab Version 11 bei der SEPA-Basislastschrift sowohl die normale Vorlauffrist (5 Tage, Typ CORE) als auch die verkürzte Vorlauffrist (1 Tag, Typ COR1). Auch die SEPA-Firmenlastschrift wird unterstützt.
Um die für SEPA-Lastschriften notwendigen Angaben auf der Rechnung auszugeben, gibt es folgende Möglichkeiten:
1. Text direkt in den Auftrag einfügen (Feld Fusstext) *
2. Text bei der Zahlweise voreinstellen (Feld Fusstext der Zahlweise) *
3. Text direkt ins Drucklayout einbinden
(* Lösung 1 und 2 wird erst ab dem Release vom 27.11.2013 unterstützt.)
Hier die Details zur Umsetzung der einzelnen Lösungen:
Lösung 1:
Am 1.2.2014 ist es soweit: Kontonummer und Bankleitzahl werden endgültig durch IBAN und BIC ersetzt. Banken nehmen dann keine herkömmlichen Lastschriftaufträge mehr an.
Um Ihnen den Umstieg auf SEPA zu erleichtern, haben wir bislang folgende Beiträge veröffentlicht:
Wie gehe ich am besten vor um SEPA-Lastschriften mit Amicron-Faktura abzuwickeln?
Wie können SEPA-Lastschrift-Mandate verwaltet werden?
Wie können vorhandene Bankverbindungen in IBAN/BIC konvertiert werden?
Wie lassen sich die notwendigen Angaben auf der Rechnung ausgeben?
Werden auch Firmenlastschriften und Lastschriften mit verkürzter Vorlaufzeit unterstützt?
Ab welcher Version von Amicron-Faktura wird SEPA unterstützt?
Amicron-Faktura verfügt über einen Assistenten, mit dem Sie die vorhandenen Kontonummern und Bankleitzahlen aller Adressen schnell und unkompliziert vollautomatisch nach IBAN und BIC konvertieren können. Vorhandene Bankverbindungen lassen sich so ohne Neuerfassung zum Erstellen von SEPA-Lastschriften und Überweisungen nutzen.
Der Aufruf des Assistenten erfolgt aus der Kundenverwaltung über den Menüpunkt „Extras > Bankverbindungen in IBAN/BIC konvertieren“.
Zur Unterstützung der SEPA-Mandate wurden bei Amicron-Faktura ab Version 11 in den Kunden- und Auftragsdaten folgende Felder und Funktionen ergänzt: Weiterlesen