Kategorie-Archiv: Amicron-Faktura 11

Fehler: EPropertyConvertError.Ungültiges Eigenschaftselement: CreateProductUrl

eBay hat Anfang Mai die angebotene Programmierschnittstelle aktualisiert, so dass bei älteren Versionen von Amicron-Faktura 11 und 12 der folgende Fehler auftritt, sobald auf die eBay-Schnittstelle zugegriffen wird:

Beim Aktualisieren der eBay-Einstellungen ist ein Fehler aufgetreten
Fehler: EPropertyConvertError.Ungültiges Eigenschaftselement: CreateProductUrl

Zur Lösung des Problems müssen Sie Amicron-Faktura auf die Version 12, Release 9.5.2018 (oder neuer) aktualisieren. Solange das Release noch nicht über den Menüpunkt „Hilfe > Programm aktualisieren“ verfügbar ist, wenden Sie sich bitte an unseren Support, der Ihnen einen Downloadlink für die Aktualisierung zusendet.

DATEV: Ende 2017 wird das Postversandformat eingestellt

Die DATEV bietet folgende Datenformate, um Buchungen importieren zu können, die von Fremdprogrammen (wie z.B. Amicron-Faktura) erzeugt werden:

– Postversandformat
– DATEV-Format (Dateien EXTF_*.csv)
– ASCII-Format

Welche DATEV-Formate werden von Amicron-Faktura unterstützt?

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Amicron-Faktura 11 – Neues Release vom 27.11.2013

Das neue Release vom 27.11.2013 ist ab sofort verfügbar. Die SEPA-Unterstützung wurde nochmals verbessert. Es werden nun auch SEPA-Firmenlastschriften und SEPA-Basislastschriften mit verkürzter Vorlagefrist (COR1) unterstützt. Beim Fibu-Modul wurde die Übertragung der UStVA 2014 via Elster ergänzt.

Rufen Sie in Amicron-Faktura 11 das Menü “Hilfe > Programm aktualisieren” auf, um das Update herunterzuladen.

Vorher unbedingt eine Datensicherung und Datenbankprüfung durchführen!

Bitte beachten: Beim Erststart ist aufgrund von Datenbank-Anpassungen ein exklusiver Datenbankzugriff notwendig!

Änderungen und Korrekturen:

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Unterstützt Amicron-Faktura auch die SEPA-Firmenlastschrift und die Basislastschrift mit verkürzter Laufzeit?

Im neuen SEPA-Verfahren muss eine SEPA-Lastschrift mit einem Vorlauf einer bestimmten Anzahl an Tagen vor dem eigentlichen Fälligkeitstermin an die Bank des Kunden übertragen werden. Diese Frist wird als Vorlauffrist bezeichnet, die sich je nach Lastschriftart und Lastschrifttyp unterscheidet.

Amicron-Faktura unterstützt ab Version 11 bei der SEPA-Basislastschrift sowohl die normale Vorlauffrist (5 Tage, Typ CORE) als auch die verkürzte Vorlauffrist (1 Tag, Typ COR1).  Auch die SEPA-Firmenlastschrift wird unterstützt.

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SEPA-Lastschrift: Auftragsformulare anpassen

Um die für SEPA-Lastschriften notwendigen Angaben auf der Rechnung auszugeben, gibt es folgende Möglichkeiten:

1. Text direkt in den Auftrag einfügen (Feld Fusstext) *

2. Text bei der Zahlweise voreinstellen (Feld Fusstext der Zahlweise) *

3. Text direkt ins Drucklayout einbinden

(* Lösung 1 und 2 wird erst ab dem Release vom 27.11.2013 unterstützt.)

Hier die Details zur Umsetzung der einzelnen Lösungen:

Lösung 1:

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Sammelseite zum Thema SEPA

Am 1.2.2014 ist es soweit: Kontonummer und Bankleitzahl werden endgültig durch IBAN und BIC ersetzt. Banken nehmen dann keine herkömmlichen Lastschriftaufträge mehr an.

Um Ihnen den Umstieg auf SEPA zu erleichtern, haben wir bislang folgende Beiträge veröffentlicht:

Allgemeine Infos zu SEPA

Wie gehe ich am besten vor um SEPA-Lastschriften mit Amicron-Faktura abzuwickeln?

Wie können SEPA-Lastschrift-Mandate verwaltet werden?

Wie können vorhandene Bankverbindungen in IBAN/BIC konvertiert werden?

Wie lassen sich die notwendigen Angaben auf der Rechnung ausgeben?

Werden auch Firmenlastschriften und Lastschriften mit verkürzter Vorlaufzeit unterstützt?

Ab welcher Version von Amicron-Faktura wird SEPA unterstützt?

Wie können vorhandene Bankverbindungen in IBAN/BIC konvertiert werden?

Bankverbindungen der Kunden, Lieferanten und Mitarbeiter konvertieren

Amicron-Faktura verfügt über einen Assistenten, mit dem Sie die vorhandenen Kontonummern und Bankleitzahlen aller Adressen schnell und unkompliziert vollautomatisch nach IBAN und BIC konvertieren können. Vorhandene Bankverbindungen lassen sich so ohne Neuerfassung zum Erstellen von SEPA-Lastschriften und Überweisungen nutzen.
Der Aufruf des Assistenten erfolgt aus der Kundenverwaltung über den Menüpunkt „Extras > Bankverbindungen in IBAN/BIC konvertieren“.

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Allgemeine Infos zu SEPA

Ab dem 1. Februar 2014 gelten auch in Deutschland nur noch die Vorschriften des Euro-Zahlungsverkehrsraums (SEPA)- und zwar auch für innerdeutsche Transaktionen!

Mit einer reinen Umstellung von Bankleitzahlen und Kontonummern auf das internationale IBAN-BIC-Format ist es längst nicht getan: Die Lastschriftvorschriften ändern sich gründlich und werden deutlich aufwändiger.

Wir erläutern, was auf Sie zukommt und wie Sie sich rechtzeitig auf die Umstellung vorbereiten.

Gläubiger-Identifikationsnummer

Alle Firmen und Vereine müssen für den SEPA-Lastschrifteinzug bei der Bundesbank eine Gläubiger–ID beantragen. Diese eindeutig identifizierbare Nummer erhält man im Internet unter der Adresse www.glaeubiger-id.bundesbank.de

Nur mit dieser Nummer ist es dem Zahlungsempfänger unter SEPA möglich, mittels Lastschriften Beträge vom Konto des Kunden abzubuchen.

SEPA-Lastschriftmandat

Voraussetzung für den Einzug per SEPA-Lastschrift ist das SEPA-Lastschriftmandat. Mit dem Mandat ermächtigt Ihr Kunde Sie zum Einzug der fälligen Zahlung per SEPA-Lastschrift.

Das Mandat kann entweder für einen einmaligen Einzug oder auch für wiederkehrende Einzüge (z.B. bei Abos) erteilt werden.

Für bereits bestehende Lastschrifteinzüge aufgrund einer Einzugsermächtigung müssen Sie keine neuen SEPA-Lastschriftmandate einholen. Sie müssen den Zahlungspflichtigen jedoch vor einem Wechsel auf die SEPA-Lastschrift informieren und ihm Ihre Gläubiger-ID sowie eine neu zu vergebende Mandatsreferenz mitteilen, z.B. mittels einer fällig werdenden Rechnung. Damit entfällt für Sie die aufwändige Einholung von neuen SEPA-Lastschriftmandaten.

Mandatsreferenz

Für jedes Mandat müssen Sie als Zahlungsempfänger dem Zahlungspflichtigen eine eindeutige Mandatsreferenz (ID) ausstellen.

Die Mandantsreferenz…

  • ist bis zu 35 alphanumerische Stellen lang und muss eindeutig sein, darf also nicht doppelt vergeben werden.
  • wird vom Zahlungsempfänger vergeben und kann z.B. einfach nur die Kundennummer oder Rechnungsnummer enthalten.
  • muss dem Zahler mitgeteilt werden (z.B. auf der Auftragsbestätigung, der Rechnung, im Abbuchungstext).
  • wird in der SEPA-Transaktion aufgeführt (muss also in der SEPA-XML-Datei eingefügt werden)

Das Datum, an dem das Mandat ausgestellt wurde (Datum an dem die Unterschrift des Zahlers erfolgte), muss ebenfalls erfasst werden und in der SEPA-Transaktion aufgeführt werden.

Links zu weiteren Informationsquellen:
Musterformulare für die mögliche Ausgestaltungen der Lastschriftmandate

Pre-Notification (Vorabankündigung)

Zukünftig müssen Zahlungspflichtige rechtzeitig vor dem Zahlungseinzug über die Höhe der Lastschrift und den Einzugstermin informiert werden.

Für die Pre-Notification reicht es, auf der Rechnung Fälligkeitstermin, Betrag, Gläubiger-ID, Mandatsreferenz und IBAN/BIC des Zahlungspflichtigen anzugeben. Die gesetzliche Frist für die Vorankündigung beträgt mindestens 14 Tage, kann aber vertraglich vereinbart und verkürzt werden, z.B. im Mandat oder in den AGB.

Bei wiederkehrenden Lastschriften (Folgelastschriften) reicht eine einmalige Unterrichtung des Zahlungspflichtigen vor dem ersten Lastschrifteinzug unter Angabe der zukünftigen Fälligkeitstermine und der vereinbarten Einzugsbeträge aus.

Einreichungsfristen für Lastschriften

Im Gegensatz zum alten Bankeinzug, welcher am Tage der Einreichung gutgeschrieben wird, haben SEPA-Lastschriften feste Vorlauffristen.
Die erste Einreichung als SEPA-Lastschrift muss 5 bis 7 Banktage vor dem geplanten Einzug der Bank übermittelt werden, ebenso die Einmal-Lastschrift. Bei wiederkehrenden Zahlungen werden die Folge-Lastschriften 2 bis 3 Banktage vor dem Einzug übermittelt.

Bitte weiterlesen:
Wie gehe ich am besten vor um SEPA-Lastschriften mit Amicron-Faktura abzuwickeln?