Lieferschwellen (§ 3c UStG) sind dann von Bedeutung, wenn Sie an Kunden anderer EU-Länder liefern, die nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind (Privatpersonen).
Vereinfacht formuliert gilt folgende Regelung:
Sobald Sie in einem Kalenderjahr in dem EU-Land mit Ihrem Gesamtumsatz die Lieferschwelle überschreiten, unterliegen die weiteren Lieferungen an Privatpersonen nicht im Ursprungsland der Umsatzsteuer sondern im Bestimmungsland. Sie müssen sich in diesem Fall dann im Bestimmungsland umsatzsteuerlich registrieren und mit der Steuer des Bestimmungslandes abrechnen.
Die für Sie relevanten Schwellenwerte tragen Sie bei Amicron-Faktura in die Lieferschwellen-Tabelle ein, die Sie über „Programmoptionen > Steuersätze“ erreichen (siehe unten).
Beispiel:
Als deutscher Unternehmer dürfen Sie an Privatkunden in Österreich Waren im Wert von insgesamt bis 35.000 Euro im Kalenderjahr liefern und mit deutscher Umsatzsteuer abrechnen. Überschreiten Sie am 20.6. den Betrag, verlagert sich bereits für am 20.6. ausgeführte Umsätze der Lieferort nach Österreich. Sie müssen sich dann in Österreich umsatzsteuerlich registrieren, Ihren Umsatz mit österreichischer Umsatzsteuer abrechnen und in Österreich eine Umsatzsteuererklärung abgeben und die Umsatzsteuer nach Österreich abführen.
Wählen Sie in der Liste der Steuersätze den Steuersatz „1“ an und drücken dann den Ändern-Schalter.
Es öffnet sich das Fenster „Steuersatz editieren“, wo Sie den Schalter „Lieferschwellen“ aufrufen.
Legen Sie dann über den Schalter „Neu“ eine neue Lieferschwelle für das entsprechende EU-Land an, bei dem Sie die Lieferschwelle überschritten haben.
Sobald obige Lieferschwelle eingetragen ist, wird bei allen Rechnungen, die ab dem „gültig ab“-Datum an Kunden aus Österreich ausgestellt werden, beim Steuersatz „1“ mit 20% gerechnet und entsprechend auf dem Auftrag ausgedruckt. Formularanpassungen beim Drucklayout sind dazu nicht notwendig. Bei der Eingabe der Auftragspositionen werden bei den betroffenen Aufträgen in der Spalte „St.“ (Steuersatz) hinter dem Steuerkürzel zusätzlich die Steuerprozente angezeigt.
Wenn Sie die Fibu- bzw. DATEV-Schnittstelle nutzen, denken Sie bitte daran, dass für eine korrekte Buchung der Steuer bei der Lieferschwelle die passenden Fibu-Konten hinterlegt werden müssen (siehe Ändern-Schalter).
Lieferschwellen werden von Amicron-Faktura 12 ab dem Release vom 26.8.2016 unterstützt.
Ab Version 13 ist es möglich eine eigene USt-IdNr. für jedes Lieferland zu hinterlegen. Rufen Sie dazu in den Programmoptionen die Seite „Allgemein > Länder“ auf und ergänzen dort über den Ändern-Schalter Ihre USt-IdNr. für das jeweilige Land. Bei Aufträgen in dieses Land wird dann automatisch die Länder-USt-IdNr. anstelle der auf der Seite „Firma“ hinterlegten USt-IdNr. gedruckt.
Die Lieferschwellen müssen eingetragen werden wenn man sie bereits überschreitet. Das kommt im obigen Artikel nicht wirklich klar raus.
Interessant wäre es, mit Programmunterstützung zu ermitteln, ob und wann die Lieferschwellen überschritten werden und den Benutzer aktiv darauf hinzuweisen.
Derzeit gibt es keine Möglichkeit, programmgestützt die in Frage kommenden Umsätze in den EU-Ländern zu ermitteln.
Eine vollautomatische Anwendung der Lieferschwellen wird in der Tat noch nicht unterstützt. Um zu prüfen, ob die Schwelle überschritten wird, kann man in der Auftragsbearbeitung einen entsprechenden Filter ergänzen oder unter „Drucken > Liste“ eine passende Auftragsliste definieren. Im Statistikmodul wird es bald in der Länderstatistik noch eine Zusatzoption geben, mit der die passenden Umsätze in den EU-Ländern auf einen Blick verfügbar sind.
Bitte auch auf die Möglichkeit achten, dass mal die Rechnungsadresse die Lieferadresse ist und mal tatsächlich die Lieferadresse die Lieferadresse ist. Das sollte bei einer Auswertung mit einbezogen werden um die richtigen Werte für die Lieferschwelle ermiteln zu können.