Kategorie-Archiv: SEPA

Umstellung auf PSD2: Bankkontakt einrichten und neu synchronisieren

Mitte September schalten viele Banken ihre Systeme für die Umstellung auf PSD2 scharf. Dadurch ist es für den Abruf der Kontobuchungen ggfs. notwendig, Ihren Bankkontakt in Amicron-Faktura 13 einmal neu zu synchronisieren.

Gehen Sie dazu wie folgt vor:

  1. Rufen Sie den Menüpunkt “Einstellungen > Programmoptionen” auf und wählen in der Liste der Einstellungen den Punkt “Schnittstelle > Bank > HBCI”.
  2. Wählen Sie in der Liste Ihre gewünschte Bankverbindung. Wenn diese noch nicht vorhanden ist, drücken Sie den “Neu”-Schalter und tragen die Bankdaten ein.
  3. Drücken Sie den Schalter “FinTS-Bankkontakte bearbeiten”.
  4. Es erscheint das Fenster “HBCI/FinTS-Administrator”. Wählen Sie in der Liste Ihre gewünschte Bankverbindung und dann “Bankzugang synchronisieren”. Nach Eingabe der PIN erscheint ggfs. ein weiterer Dialog, in dem Sie das TAN-Medium wählen müssen. Hierzu ist es notwendig, dass zuvor bereits das mobileTAN-Verfahren für dieses Bankkonto eingerichtet und aktiviert wurde. Prüfen Sie dies ggfs. im Weblogin Ihrer Bank bei den Sicherheitseinstellungen. Für das erstmalige Synchronisieren kann eine zusätzliche TAN-Eingabe erforderlich sein.  Wenn die Bankverbindung noch nicht vorhanden ist, drücken Sie den Schalter “Neuen Bankzugang einrichten” und wählen als Sicherheitsmedium das MobileTAN-Verfahren.
  5. Nach dem Synchronisieren der Bankverbindung erscheint ein Protokoll. Wenn hier keine Fehler aufgelistet werden, ist der Bankkontakt fertig eingerichtet und kann nun für den Abruf der Kontoumsätze verwendet werden.
  6. Schließen Sie das Fenster zum Einrichten des Bankkontaktes und kehren in die Programmoptionen von Amicron-Faktura zurück.
  7. Aktivieren Sie die Option “Folgenden FinTS-Bankkontakt verwenden” und wählen dann in der Liste den Bankkontakt aus, den Sie soeben bearbeitet haben.

Prüfen Sie nun im Kontoauszug-Modul, ob die Kontobuchungen abgerufen werden können.

Wenn der Kontoauszug auch an anderen Arbeitsstationen abgeholt werden soll, muss der Bankkontakt dort ebenfalls eingerichtet werden.

Bitte beachten Sie, dass nur Banken unterstützt werden, die einen Abruf der Kontoumsätze mittels FinTS per PIN-Eingabe und ohne doppelte Authentifizierung (also z.B. ohne zusätzliche TAN-Eingabe) ermöglichen.

Durch PSD2 ist es notwendig geworden, für den Abruf der Umsätze spätestens nach 90 Tagen eine TAN-Eingabe durchzuführen. Dies können Sie z.B. durch eine erneute Synchronisierung des Bankkontaktes erledigen. Anschließend lassen sich die Umsätze wieder bis zu 90 Tage lang mit einfacher PIN-Authentifizierung abrufen.

Stellen Sie bitte sicher, dass Sie das aktuelle Release von Amicron-Faktura 13 verwenden. Bei älteren Releases bzw. Versionen gibt es bekannte Probleme, die inzwischen gelöst sind:

  1. Fehler beim Abruf der Kontoauszüge: „IKINY;9000; Commservice failure (SendFailure)“
  2. Beim Abruf des Kontoauszugs erscheint ”unregistriertes Banking-Programm nur zugelassen bis 14.9.2019”

Beim Abruf des Kontoauszugs erscheint ”unregistriertes Banking-Programm nur zugelassen bis 14.9.2019” 

Problem:

Beim Abruf des Kontoauszugs von der Bank oder der Einrichtung des Kontos erscheint die Meldung: ”unregistriertes Banking-Programm, nur zugelassen bis 14.9.2019, bitte wenden Sie sich an den Hersteller des Banking-Programms“.

Ursache: Weiterlesen

Unterstützt Amicron-Faktura auch die SEPA-Firmenlastschrift und die Basislastschrift mit verkürzter Laufzeit?

Im neuen SEPA-Verfahren muss eine SEPA-Lastschrift mit einem Vorlauf einer bestimmten Anzahl an Tagen vor dem eigentlichen Fälligkeitstermin an die Bank des Kunden übertragen werden. Diese Frist wird als Vorlauffrist bezeichnet, die sich je nach Lastschriftart und Lastschrifttyp unterscheidet.

Amicron-Faktura unterstützt ab Version 11 bei der SEPA-Basislastschrift sowohl die normale Vorlauffrist (5 Tage, Typ CORE) als auch die verkürzte Vorlauffrist (1 Tag, Typ COR1).  Auch die SEPA-Firmenlastschrift wird unterstützt.

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SEPA-Lastschrift: Auftragsformulare anpassen

Um die für SEPA-Lastschriften notwendigen Angaben auf der Rechnung auszugeben, gibt es folgende Möglichkeiten:

1. Text direkt in den Auftrag einfügen (Feld Fusstext) *

2. Text bei der Zahlweise voreinstellen (Feld Fusstext der Zahlweise) *

3. Text direkt ins Drucklayout einbinden

(* Lösung 1 und 2 wird erst ab dem Release vom 27.11.2013 unterstützt.)

Hier die Details zur Umsetzung der einzelnen Lösungen:

Lösung 1:

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Sammelseite zum Thema SEPA

Am 1.2.2014 ist es soweit: Kontonummer und Bankleitzahl werden endgültig durch IBAN und BIC ersetzt. Banken nehmen dann keine herkömmlichen Lastschriftaufträge mehr an.

Um Ihnen den Umstieg auf SEPA zu erleichtern, haben wir bislang folgende Beiträge veröffentlicht:

Allgemeine Infos zu SEPA

Wie gehe ich am besten vor um SEPA-Lastschriften mit Amicron-Faktura abzuwickeln?

Wie können SEPA-Lastschrift-Mandate verwaltet werden?

Wie können vorhandene Bankverbindungen in IBAN/BIC konvertiert werden?

Wie lassen sich die notwendigen Angaben auf der Rechnung ausgeben?

Werden auch Firmenlastschriften und Lastschriften mit verkürzter Vorlaufzeit unterstützt?

Ab welcher Version von Amicron-Faktura wird SEPA unterstützt?

Wie können vorhandene Bankverbindungen in IBAN/BIC konvertiert werden?

Bankverbindungen der Kunden, Lieferanten und Mitarbeiter konvertieren

Amicron-Faktura verfügt über einen Assistenten, mit dem Sie die vorhandenen Kontonummern und Bankleitzahlen aller Adressen schnell und unkompliziert vollautomatisch nach IBAN und BIC konvertieren können. Vorhandene Bankverbindungen lassen sich so ohne Neuerfassung zum Erstellen von SEPA-Lastschriften und Überweisungen nutzen.
Der Aufruf des Assistenten erfolgt aus der Kundenverwaltung über den Menüpunkt „Extras > Bankverbindungen in IBAN/BIC konvertieren“.

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Allgemeine Infos zu SEPA

Ab dem 1. Februar 2014 gelten auch in Deutschland nur noch die Vorschriften des Euro-Zahlungsverkehrsraums (SEPA)- und zwar auch für innerdeutsche Transaktionen!

Mit einer reinen Umstellung von Bankleitzahlen und Kontonummern auf das internationale IBAN-BIC-Format ist es längst nicht getan: Die Lastschriftvorschriften ändern sich gründlich und werden deutlich aufwändiger.

Wir erläutern, was auf Sie zukommt und wie Sie sich rechtzeitig auf die Umstellung vorbereiten.

Gläubiger-Identifikationsnummer

Alle Firmen und Vereine müssen für den SEPA-Lastschrifteinzug bei der Bundesbank eine Gläubiger–ID beantragen. Diese eindeutig identifizierbare Nummer erhält man im Internet unter der Adresse www.glaeubiger-id.bundesbank.de

Nur mit dieser Nummer ist es dem Zahlungsempfänger unter SEPA möglich, mittels Lastschriften Beträge vom Konto des Kunden abzubuchen.

SEPA-Lastschriftmandat

Voraussetzung für den Einzug per SEPA-Lastschrift ist das SEPA-Lastschriftmandat. Mit dem Mandat ermächtigt Ihr Kunde Sie zum Einzug der fälligen Zahlung per SEPA-Lastschrift.

Das Mandat kann entweder für einen einmaligen Einzug oder auch für wiederkehrende Einzüge (z.B. bei Abos) erteilt werden.

Für bereits bestehende Lastschrifteinzüge aufgrund einer Einzugsermächtigung müssen Sie keine neuen SEPA-Lastschriftmandate einholen. Sie müssen den Zahlungspflichtigen jedoch vor einem Wechsel auf die SEPA-Lastschrift informieren und ihm Ihre Gläubiger-ID sowie eine neu zu vergebende Mandatsreferenz mitteilen, z.B. mittels einer fällig werdenden Rechnung. Damit entfällt für Sie die aufwändige Einholung von neuen SEPA-Lastschriftmandaten.

Mandatsreferenz

Für jedes Mandat müssen Sie als Zahlungsempfänger dem Zahlungspflichtigen eine eindeutige Mandatsreferenz (ID) ausstellen.

Die Mandantsreferenz…

  • ist bis zu 35 alphanumerische Stellen lang und muss eindeutig sein, darf also nicht doppelt vergeben werden.
  • wird vom Zahlungsempfänger vergeben und kann z.B. einfach nur die Kundennummer oder Rechnungsnummer enthalten.
  • muss dem Zahler mitgeteilt werden (z.B. auf der Auftragsbestätigung, der Rechnung, im Abbuchungstext).
  • wird in der SEPA-Transaktion aufgeführt (muss also in der SEPA-XML-Datei eingefügt werden)

Das Datum, an dem das Mandat ausgestellt wurde (Datum an dem die Unterschrift des Zahlers erfolgte), muss ebenfalls erfasst werden und in der SEPA-Transaktion aufgeführt werden.

Links zu weiteren Informationsquellen:
Musterformulare für die mögliche Ausgestaltungen der Lastschriftmandate

Pre-Notification (Vorabankündigung)

Zukünftig müssen Zahlungspflichtige rechtzeitig vor dem Zahlungseinzug über die Höhe der Lastschrift und den Einzugstermin informiert werden.

Für die Pre-Notification reicht es, auf der Rechnung Fälligkeitstermin, Betrag, Gläubiger-ID, Mandatsreferenz und IBAN/BIC des Zahlungspflichtigen anzugeben. Die gesetzliche Frist für die Vorankündigung beträgt mindestens 14 Tage, kann aber vertraglich vereinbart und verkürzt werden, z.B. im Mandat oder in den AGB.

Bei wiederkehrenden Lastschriften (Folgelastschriften) reicht eine einmalige Unterrichtung des Zahlungspflichtigen vor dem ersten Lastschrifteinzug unter Angabe der zukünftigen Fälligkeitstermine und der vereinbarten Einzugsbeträge aus.

Einreichungsfristen für Lastschriften

Im Gegensatz zum alten Bankeinzug, welcher am Tage der Einreichung gutgeschrieben wird, haben SEPA-Lastschriften feste Vorlauffristen.
Die erste Einreichung als SEPA-Lastschrift muss 5 bis 7 Banktage vor dem geplanten Einzug der Bank übermittelt werden, ebenso die Einmal-Lastschrift. Bei wiederkehrenden Zahlungen werden die Folge-Lastschriften 2 bis 3 Banktage vor dem Einzug übermittelt.

Bitte weiterlesen:
Wie gehe ich am besten vor um SEPA-Lastschriften mit Amicron-Faktura abzuwickeln?