Kategorie-Archiv: Offene Posten, Mahnungen

Wie lassen sich beim Mahnlauf diejenigen Aufträge ausschließen, die per Vorkasse, Lastschrift, Paypal etc. bezahlt wurden?

Im Mahnlauf lassen sich Offene Posten ausschließen, bei denen bestimmte Zahlweisen (z.B. Vorkasse, Paypal) zugeordnet wurden. Die entsprechende Einstellung befindet sich bei AMICRON-FAKTURA ab Version 11 in den Programmoptionen auf der Seite „Allgemein > Lieferart/Zahlweise“. Dort kann pro Zahlweise eingestellt werden, ob diese im Mahnlauf berücksichtigt werden soll und wenn ja, ab welcher Mahnstufe. Bei der Zahlweise Lastschrift können Sie z.B. bei „ab Mahnstufe“ eine 2 eintragen, so dass Offene Posten mit Lastschrift nicht gemahnt werden, Lastschrift-Retouren dann allerdings über den automatischen Mahnlauf abgearbeitet werden, sobald die erste Mahnung manuell gedruckt wurde.

Mahnung: Warum wird das Firmenlogo nicht gedruckt?

Falls das Firmenlogo nicht gedruckt wird und Sie das Grafikobjekt bzw. Logo im Drucklayout nicht mit einer externen Datei sondern mit der Variable verknüpft haben, ist in den Programmoptionen auf der Seite „Drucken > Einstellungen“ vermutlich die Option „in Mahnung anzeigen“ (Kartei Grafik im Abschnitt Firmenkopf) nicht aktiviert worden. Aktivieren Sie diese Option. Anschließend sollte das in den Programmoptionen hinterlegte Logo auch auf der Mahnung gedruckt werden.

Mahnungen: Warum wird die Auftragsnummer abgeschnitten?

Die Auftragsnummer wurde ab Amicron-Faktura 8.0 auf 12 Stellen erweitert. Wenn Sie ein vorhandenes Mahnformular aus Top-Fakura 7.0 übernehmen ist es deshalb notwendig entweder die Breite des Feldes bzw. der Spalte zu vergrößern oder (wenn Sie nicht alle 12 Stellen nutzen) die Auftragsnummer linksbündig zu formatieren, indem Sie statt „Auftragnr“ folgendes als Feld/Spaltendefinition verwenden:

LTrim$( Auftragnr)

Die bei Amicron-Faktura mitgelieferten Mahnformulare müssen nicht angepasst werden.

Warum wird der Mahntext nicht gedruckt?

Falls auf den Mahnungen der Mahntext nicht erscheint, prüfen Sie zunächst, ob in den Mahnvorgaben der Text für die gedruckte Mahnstufe eingetragen wurde. Falls der Text vorhanden ist, liegt die Ursache vermutlich an einem zu langen Mahntext.

Editieren Sie den Mahntext und stellen sich auf die letzte Zeile, indem Sie solange die Cursortaste „Pfeil nach unten“ drücken, bis der Cursor nicht mehr weiter nach unten geht. Falls der Eingabecursor mehrere Zeilen hinter der letzten Textzeile steht, befinden sich Leerzeilen am Ende des Mahntextes. Löschen Sie diese Leerzeilen und testen anschließend, ob der Mahntext nun gedruckt wird.
Falls nicht, rufen Sie das Layout des Mahnformulars auf. Führen Sie einen Doppelklick mit der Maus auf dem Textobjekt durch, das den Mahntext enthält. Es öffnet sich das Fenster „Absatz-Eigenschaften“. Wählen Sie dort den Absatz „Mahntext“ an. Rechts wird nun die Option „Zeilen-Umbruch“ angezeigt. Klicken Sie auf das „+“ vor dieser Zeile, so dass die Option „Seitenumbruch erlaubt“ erscheint. Falls dort „false“ eingestellt ist, ändern Sie die Einstellung auf „true“. Der Mahntext sollte nun in der Vorschau angezeigt werden. Wenn nicht alle Zeilen dargestellt werden, müssen Sie das Textobjekt nach unten vergrößern.