Falls auf den Mahnungen der Mahntext nicht erscheint, prüfen Sie zunächst, ob in den Mahnvorgaben der Text für die gedruckte Mahnstufe eingetragen wurde. Falls der Text vorhanden ist, liegt die Ursache vermutlich an einem zu langen Mahntext.
Editieren Sie den Mahntext und stellen sich auf die letzte Zeile, indem Sie solange die Cursortaste „Pfeil nach unten“ drücken, bis der Cursor nicht mehr weiter nach unten geht. Falls der Eingabecursor mehrere Zeilen hinter der letzten Textzeile steht, befinden sich Leerzeilen am Ende des Mahntextes. Löschen Sie diese Leerzeilen und testen anschließend, ob der Mahntext nun gedruckt wird.
Falls nicht, rufen Sie das Layout des Mahnformulars auf. Führen Sie einen Doppelklick mit der Maus auf dem Textobjekt durch, das den Mahntext enthält. Es öffnet sich das Fenster „Absatz-Eigenschaften“. Wählen Sie dort den Absatz „Mahntext“ an. Rechts wird nun die Option „Zeilen-Umbruch“ angezeigt. Klicken Sie auf das „+“ vor dieser Zeile, so dass die Option „Seitenumbruch erlaubt“ erscheint. Falls dort „false“ eingestellt ist, ändern Sie die Einstellung auf „true“. Der Mahntext sollte nun in der Vorschau angezeigt werden. Wenn nicht alle Zeilen dargestellt werden, müssen Sie das Textobjekt nach unten vergrößern.