Beim Abruf des Kontoauszugs erscheint ”unregistriertes Banking-Programm nur zugelassen bis 14.9.2019” 

Problem:

Beim Abruf des Kontoauszugs von der Bank oder der Einrichtung des Kontos erscheint die Meldung: ”unregistriertes Banking-Programm, nur zugelassen bis 14.9.2019, bitte wenden Sie sich an den Hersteller des Banking-Programms“.

Ursache:

Die Banken stellen in Vorbereitung auf die Zahlungsdiensterichtlinie PSD2 Ihre Systeme um.

Dabei werden u.a. auch die notwendigen Verschlüsselungsverfahren aktualisiert, so dass der Zugang mit alten unsicheren Verschlüsselungen nicht mehr möglich ist.

Während es bislang für beliebige Anwendungen möglich war, auf die Bankschnittstellen zuzugreifen, ist dies künftig nur noch registrierten Programmen erlaubt. So soll gegenüber dem Bankkunden nachgewiesen werden können, über welche Produkte auf seine Konten zugegriffen wird.

Die Deutsche Kreditwirtschaft hat deshalb einen Prozess zur Registrierung von Produkten etabliert. Dabei registrieren sich Softwarehersteller bei der Deutschen Kreditwirtschaft mit ihrem Produktnamen und erhalten für ihre Software eine Registrierungsnummer, die bei jeder Anfrage an das Banksystem  mitgeschickt werden muss. 

In der Übergangsphase (je nach Bank unterschiedlich) ist es noch möglich ohne Registrierungsnummer auf die Banksysteme zuzugreifen, Sie erhalten dabei ggfs. die Warnung “unregistriertes Banking-Programm nur zugelassen bis..“.

Ab Mitte September 2019 (der Termin kann je nach Bank unterschiedlich sein) ist es Softwareprodukten dann nicht mehr möglich, ohne Registrierungsnummer einen Kontoauszug abzuholen.

Lösung:
Für Amicron-Faktura 13 haben wir inzwischen eine Registrierungsnummer erhalten und integriert. Diese wird nun beim Abruf des Kontoauszugs an die Bank übertragen, so dass der Kontoauszug zukünftig weiterhin direkt von der Bank abgerufen werden kann.

Die Anpassung ist bei Amicron-Faktura 13 ab dem Juli-Release 2019 enthalten, das als Webupdate für Anwender der Version 13 kostenlos verfügbar ist.

Bei älteren Versionen (11 und 12) wird der Abruf des Kontoauszugs ab Mitte September mit einer Fehlermeldung abbrechen, sobald die Banken intern den Zugriff für Programme, die keine Registrierungsnummer übertragen, gesperrt haben. Sie können dann ggfs.  alternativ den Import aus einer MT940-Datei verwenden oder auf die Version 13 aktualisieren.

5 Gedanken zu „Beim Abruf des Kontoauszugs erscheint ”unregistriertes Banking-Programm nur zugelassen bis 14.9.2019” 

  1. Reiner Ress

    Und wieder als kostenloses Update. Ihr seid echt spitze!! Andere Softwarehäuser lassen sich sowas gut bezahlen…

  2. Christoph Wagner

    Ist diese Zertifizierung von Amicron Faktura auch für den Zugriff bei österreichischen Banken gültig, z.B. der BAWAG mit der BIC: BAWAATWW ?
    Unterstützt Amicron Faktura auch das EBICS Protokoll?

  3. Andreas Kleine Artikelautor

    Amicron Faktura unterstützt nur FinTS/HBCI, was von österreichischen Banken nicht angeboten wird. EBICS wird nicht unterstützt.

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