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Steueranpassungen und Lieferschwellen

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Wenn die Mehrwertsteuer vorübergehend angepasst werden muss, können Sie bei dem betroffenen Steuersatz über den Ändern-Schalter die Funktion Steueranpassung & Lieferschwellen aufrufen und dort hinterlegen, für welchen Zeitraum und welches Land eine Steueränderung gilt.

 

Steueranpassungen für bestimmte Zeiträume

Wenn sich die Mehrwertsteuer im Inland für einen vorgegebenen Zeitraum ändert, wird in dieser Liste der geänderte Steuersatz eingetragen.

 

Beispiel: Die Mehrwertsteuer ändert sich in Deutschland vom 1.7.2020 bis 31.12.2020 beim normalen Satz von 19% auf 16% und beim reduzierten Satz von 7% auf 5%.

 

Amicron-Faktura fügt automatisch die entsprechende Steueranpassung für das Konjunkturpaket 2020 ein, sofern Sie das aktuelle Programmrelease verwenden (mindestens von Juni 2020).

 

 

Sie können diese Anpassung wie folgt kontrollieren:

 

1. Rufen Sie in den Programmoptionen die Seite Steuersätze auf und wählen dort in der Liste den Steuersatz "1" an (19%).

Bitte beachten Sie, dass der Steuersatz 1 bei der Steueranpassung für das 2. Halbjahr 2020 in der folgenden Liste unverändert bleibt, d.h. dort steht dann weiterhin 19% und gültig ab dem 01.01.2007. Diese Einträge sollten nicht geändert werden!
 

 

2. Klicken Sie auf den Schalter Steueranpassungen & Lieferschwellen.

 

3. Es öffnet sich ein neues Fenster, in dem bei Steuersatz 1 folgender Eintrag für das Land "DE" vorhanden ist:

 

4. Schließen Sie die Fenster über den OK-Schalter bis Sie wieder in der Steuersatz-Liste angelangt sind.

 

5. Dort wählen Sie den Steuersatz "2" an (ermäßigter Satz mit 7%).

 

6. Klicken Sie dann wieder auf Steueranpassungen & Lieferschwellen.

 

7. Für Steuersatz 2 ist folgender Eintrag vorhanden:

 

8. Schließen Sie alle Fenster über den OK-Schalter.

 

Wenn Sie nun Aufträge an Kunden in Deutschland schreiben wird mit 16% bzw. 5% gerechnet, sofern das Auftrags- bzw. Lieferdatum zwischen dem 1.7. und dem 31.12.2020 liegt, und wird entsprechend auf dem Auftrag ausgedruckt. Formularanpassungen beim Drucklayout sind dazu nicht notwendig, dort werden automatisch die reduzierten Sätze ausgewiesen. Bei der Eingabe der Auftragspositionen werden bei den betroffenen Aufträgen in der Spalte "St." (Steuersatz) hinter dem Steuerkürzel zusätzlich die Steuerprozente angezeigt.

 

Wie können die Artikelpreise im Artikelstamm bei einer Mehrwertsteuererhöhung am einfachsten neu berechnet werden?

Im Kapitel Preiskalkulation finden Sie eine Anleitung, wie die Preise für alle oder ausgewählte Artikel automatisch neu berechnet werden können, so dass entweder der alte Nettopreis beibehalten wird und der Bruttopreis auf Basis des neuen Steuersatzes neu berechnet wird oder aber der Nettopreis neu berechnet und der Bruttopreis beibehalten wird.

 

Lieferschwellen

Lieferschwellen sind dann von Bedeutung, wenn Sie an Kunden in anderen EU-Länder liefern, die nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind (Privatpersonen).

 

Sobald Sie in einem Kalenderjahr mit Ihrem Gesamtumsatz die Lieferschwelle überschreiten, unterliegen die weiteren Lieferungen an Privatpersonen nicht im Ursprungsland der Umsatzsteuer sondern im Bestimmungsland. Sie müssen sich in diesem Fall im Bestimmungsland umsatzsteuerlich registrieren und mit der Steuer des Bestimmungslandes abrechnen oder ab dem 1.7.2021 das One-Stop-Shop-Verfahren nutzen. Die für Sie relevanten EU-Steuersätze tragen Sie in die folgende Tabelle ein, die Sie über "Programmoptionen > Steuersätze" erreichen.

 

Wählen Sie in der Liste der Steuersätze den Steuersatz "1" an und drücken dann den Ändern-Schalter.

 

Es öffnet sich das Fenster "Steuersatz editieren", wo Sie den Schalter "Steueranpassungen & Lieferschwellen" aufrufen.

 

Legen Sie dann über den Neu-Schalter einen neuen Steuersatz für das entsprechende EU-Land an.

 

Sobald obiger EU-Steuersatz  eingetragen ist, wird bei allen Rechnungen, die ab dem "gültig ab"-Datum an Kunden aus Österreich ausgestellt werden, beim Steuersatz "1" mit 20% gerechnet und entsprechend auf dem Auftrag ausgedruckt. Formularanpassungen beim Drucklayout sind dazu nicht notwendig. Bei der Eingabe der Auftragspositionen werden bei den betroffenen Aufträgen in der Spalte "St." (Steuersatz) hinter dem Steuerkürzel zusätzlich die Steuerprozente angezeigt.

 

Wenn Sie die Fibu- bzw. DATEV-Schnittstelle nutzen, denken Sie bitte daran, dass für eine korrekte Buchung der Steuer bei der Lieferschwelle die passenden Fibu-Konten hinterlegt werden müssen (siehe Ändern-Schalter).

 

Ihre UStIDs für die Lieferschwellenländer lassen sich unter "Länder" hinterlegen.



www.Amicron.org - Stand: 13.01.2022.

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