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Lieferschwellen

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Lieferschwellen sind dann von Bedeutung, wenn Sie an Kunden anderer EU-Länder liefern, die nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind (Privatpersonen).

 

Sobald Sie in einem Kalenderjahr in dem EU-Land mit Ihrem Gesamtumsatz die Lieferschwelle überschreiten, unterliegen die weiteren Lieferungen an Privatpersonen nicht im Ursprungsland der Umsatzsteuer sondern im Bestimmungsland. Sie müssen sich in diesem Fall dann im Bestimmungsland umsatzsteuerlich registrieren und mit der Steuer des Bestimmungslandes abrechnen. Die für Sie relevanten Schwellenwerte tragen Sie in die folgende Tabelle ein, die Sie über "Programmoptionen > Steuersätze" erreichen.

 

Beispiel:

Als deutscher Unternehmer dürfen Sie an Privatkunden in Österreich Waren im Wert von insgesamt bis 35.000 Euro im Kalenderjahr liefern und mit deutscher Umsatzsteuer abrechnen. Überschreiten Sie am 20.6. den Betrag, verlagert sich bereits für am 20.6. ausgeführte Umsätze der Lieferort nach Österreich. Sie müssen sich dann in Österreich umsatzsteuerlich registrieren, Ihren Umsatz mit österreichischer Umsatzsteuer abrechnen und in Österreich eine Umsatzsteuererklärung abgeben und die Umsatzsteuer nach Österreich abführen.

 

Wählen Sie in der Liste der Steuersätze den Steuersatz "1" an und drücken dann den Ändern-Schalter.

 

Es öffnet sich das Fenster "Steuersatz editieren", wo Sie den Schalter "Lieferschwellen" aufrufen.

 

Legen Sie dann über den Neu-Schalter eine neue Lieferschwelle für das entsprechende EU-Land an, bei dem Sie die Lieferschwelle überschritten haben.

 

Sobald obige Lieferschwelle eingetragen ist, wird bei allen Rechnungen, die ab dem "gültig ab"-Datum an Kunden aus Österreich ausgestellt werden, beim Steuersatz "1" mit 20% gerechnet und entsprechend auf dem Auftrag ausgedruckt. Formularanpassungen beim Drucklayout sind dazu nicht notwendig. Bei der Eingabe der Auftragspositionen werden bei den betroffenen Aufträgen in der Spalte "St." (Steuersatz) hinter dem Steuerkürzel zusätzlich die Steuerprozente angezeigt.

 

Wenn Sie die Fibu- bzw. DATEV-Schnittstelle nutzen, denken Sie bitte daran, dass für eine korrekte Buchung der Steuer bei der Lieferschwelle die passenden Fibu-Konten hinterlegt werden müssen (siehe Ändern-Schalter).



www.Amicron.org - Stand: 15.12.2017.

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