Kategorie-Archiv: Fibu

Ab dem 1.1.2013 ist für die Übertragung der UStVA ein Softwarezertifikat notwendig

Umsatzsteuer-Voranmeldungen können mit Amicron-Faktura (und anderen Programmen) zur Zeit noch ohne eine Authentifizierung des Datenübermittlers an das Finanzamt übertragen werden.

Diese Möglichkeit wurde aufgrund einer Gesetzesänderung mit Wirkung zum 1.1.2013 aufgehoben.

Ab dem 1.1.2013 können Sie die UStVA nur noch dann übermitteln, wenn Sie sich durch ein Zertifikat authentifiziert haben.

Falls Sie noch kein Zertifikat angefordert haben, gehen Sie wie folgt vor: Weiterlesen

Wie kann innergemeinschaftlicher Erwerb in Amicron-Faktura erfasst und verbucht werden?

Beim Einkauf im EU-Ausland wird Ihnen Ihr Lieferant eine Rechnung ohne Umsatzsteuer ausstellen, sofern Sie ihm eine USt.ID-Nr. vorlegen.
Sie sind dann verpflichtet, den innergemeinschaftlichen Erwerb in der Umsatzsteuer-Voranmeldung gesondert zu erfassen.

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Auslandsgeschäfte: Wie werden sonstige Leistungen fakturiert bzw. gebucht?

Ab dem 1.1.2010 müssen Leistungen, die Sie Firmen in anderen EU-Ländern in Rechnung stellen, in der Umsatzsteuervoranmeldung separat ausgewiesen werden und außerdem in der Zusammenfassenden Meldung aufgeführt werden. Voraussetzung: der Ort der sonstigen Leistung befindet sich außerhalb Deutschlands (für weitere Details nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrem Steuerberater auf).

Falls Sie Auslandskunden haben, denen Sie Rechnungen schreiben müssen, beachten Sie bitte die Hinweise in diesem Beitrag.

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Kann ich mit AMICRON-FAKTURA eine Umsatzsteuer-Voranmeldung erstellen?

AMICRON-FAKTURA enthält ab Version 10 ein optionales Fibu-Modul, mit dem Sie eine Umsatzsteuer-Voranmeldung (UStVA) erstellen können. Die UStVA wird über das Menü „Fibu > Auswertungen“ aufgerufen und kann  mit der integrierten Elster-Schnittstelle direkt an das Finanzamt übertragen werden.

Bei der Buchungsübergabe an die Euro-Fibu erscheint „Zu diesem Fehler (-98) liegen leider keine weiteren Informationen vor“

Seit der Euro-Fibu Version 2009 findet bei Auslandsadressen eine Prüfung statt, ob das Länderkürzel aus der Adresse mit den ersten beiden Ziffern der UstIDNr übereinstimmt. Falls nicht, wird der Fehler -98 angezeigt. In diesem Fall müssen Sie vor der Übergabe das Landeskürzel anpassen.

Beispiel:

Bei der USTID= ATU 47895700 muss in Amicron-Faktura das Landeskürzel AT verwendet werden.

Ab der Euro-Fibu Version 2009d kann die Warnung durch folgenden Eintrag in der Euro-Fibu-Ini-Datei unterbunden werden:

ValidateUStID=N